Zivilrechtlich einen Schuldtitel gegen den Verursacher des Gesamtschadens bzw. dessen Erziehungsberechtigten erwirken, ist 30 Jahre vollstreckbar. Die anderen Möglichkeiten darf ich hier nicht schreiben.
Mir ist da aber vage ein Fall bekannt, da kam der Geschädigte nach 5 Jahren bei dem Täter „auf Hausbesuch“ und stellte sich danach mit „einem Gefühl der Gerechtigkeit sowie innerer Ruhe und Zufriedenheit“ den Behörden.
Meine Privatmeinung: wenn also der erwähnte Täter eines schönen Tages durch eine Reihe unglücklicher Umstände im Fundament des neuen Korbacher Einkaufszentrum landen sollte – und eine Behörde davon keine Kenntnis hat – ist die Welt für mich formaljuristisch vollkommen in Ordnung… 😉
Ist aber nur ein was-wäre-wenn-Gedankenspiel.